Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Preise gelten für den angegebenen Zeitraum und die angegebene Anzahl Personen. Wie vom italienischen Gesetz vorgeschrieben, dürfen sich in der Wohnung nur registrierte Gäste aufhalten.
Reservierungs- und Stornobedingungen
Zur Fixierung Ihrer Buchung ist ein Angeld in Höhe von 30% des Gesamtpreises fällig. Nur schriftlich von uns bestätigte Reservierungen gelten als bindend.
Bei Stornierungen bis 91 Tage vor Anreise fallen keine Kosten an. Das Angeld wird zurückerstattet.
Bei einer Stornierung ab 90 bis 15 Tage vor Anreisedatum berechnen wir 30% der gebuchten Leistungen. Das Angeld wird nicht zurückbezahlt.
Bei kurzfristiger Stornierung, ab 14 Tagen vor Anreisedatum, verspäteter Anreise oder vorzeitiger Abreise, werden alle gebuchten Tage und Leistungen in Rechnung gestellt.
Für eventuelle unvorhergesehene Ereignisse empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
Zahlungsmöglichkeiten
Die Zahlung des Angeldes („caparra confirmatoria“) kann mittels Banküberweisung getätigt werden.
Die Bankverbindung des Enjoy Dolomites - Chalet lautet:
Raiffeisen Gherdeina - Filiale St. Christina
IBAN: IT 04 C 08238 58860 000301056638
SWIFT-BIC: RZSBIT21155
Die Saldorechnung ist am Anreisetag fällig. Diese kann per Banküberweisung, Kreditkarte (Visa oder Mastercard), Bankomat oder in bar (bis maximal 4.999,- €) getätigt werden.
Ortstaxe
Die vom italienischen Gesetz vorgesehene Ortstaxe beträgt 2,10 € pro Person und Nacht, die im Gesamtpreis des Aufenthalts nicht enthalten und bei Ihrer Ankunft zu zahlen ist.
Davon ausgenommen sind Kinder unter 14 Jahren.
Haustiere
In einigen Wohnungen akzeptieren wir Haustiere auf Anfrage und gegen einen kleinen Aufpreis von 12,- Euro pro Tag.
Check-in und Check-out
Die Wohnungen stehen Ihnen am Anreisetag ab 15:30 Uhr und am Abreisetag bis 09:30 Uhr zur Verfügung. Sollten Sie nach 18:00 Uhr anreisen, bitten wir Sie um eine kurze telefonische Mitteilung.
Gästekarte
Bei Vervollständigung des Aufenthaltsvertrags wird dem Gast der Val Gardena Guest Pass (in Folge Guest Pass) ausgestellt, der laut Beschluss der Südtiroler Landesregierung Nr. 732/2022 für die gesamte Dauer seines Aufenthalts sowie ab 0:00 Uhr des Tages der Anreise bis 24:00 Uhr am Tag der Abreise gültig ist.
Der Guest Pass umfasst die Nutzung aller öffentlichen Verkehrsmittel innerhalb des Südtirolmobil-Verbundgebiets sowie zusätzliche Leistungen, welche pro Tourismusorganisation unterschiedlich ausfallen. Detaillierte Informationen finden Sie unter: suedtirol-guestpass.info
Einziger Südtirol weiter Träger des Guest Pass ist das Mobilitätskonsortium welches als einheitliche Koordinierungsstelle gemäß obigen LR-Beschluss vom Landesverband der Tourismusorganisationen Südtirols (LTS) am 16.11.2022 ernannt wurde. Die Einzelheiten der mit dem Guest Pass verbundenen Zusatzleistungen sowie die Nutzungsbedingungen des Guest Pass werden von dem mit der Ausstellung und Verwaltung des Guest Pass beauftragten Dritten mitgeteilt. Detaillierte Informationen finden Sie unter: suedtirol-guestpass.info